Über den Weinbergen am Waldesrand: Das Sängerheim in Stetten besticht durch seine hervorragende Lage. Nach einer Wanderung, dem Besuch des Klettergartens oder der Kugelbahn lädt insbesondere die rustikale Pergola zum Verweilen bei Kaffee, Kuchen oder einem Vesper ein. Besser gesagt, das war einmal. Denn eine Bewirtung im Sängerheim gibt es schon seit einigen Monaten nicht mehr.
Vor 50 Jahren hat der Gesangsverein „Frohsinn“ das Hauptgebäude auf Grund und Boden der Gemeinde Kernen in Erbpacht errichtet. Im Laufe der Zeit ist dieses Hauptgebäude, welches nur wenig Raum für Gäste bietet, mit einem Anbau erweitert worden, der sogenannten Pergola. Dieser Anbau wurde immer wieder verändert. Herausnehmbare Scheiben oder der Bau einer provisorischen Küche verlagerten die Bewirtung mehr und mehr in den überdachten Anbau. Im Gegensatz zum Hauptgebäude ist die Pergola von der Baurechtsbehörde nie genehmigt worden. Es handelt sich also um einen Schwarzbau. Eine Legalisierung ist aufgrund der baulichen Missstände nicht möglich (so die Auskunft der zuständigen Baurechtsbehörde in Waiblingen). Da zum 31.12.2021 der Erbpachtvertrag zwischen Gesangsverein und Kommune ausläuft und der Verein weder über personelle noch finanzielle Ressourcen zur Weiterführung des Sängerheimes verfügt, geht das Objekt gegen einen gewissen Entschädigungsbetrag an die Gemeinde zurück.
Sollte ein gastronomischer Betrieb zukünftig wieder aufgenommen und fortgeführt werden, muss sich die Kommune Gedanken zur Zukunft des Sängerheims machen. Sollte eine Außenbewirtung weiterhin erwünscht sein, muss die alte Pergola abgerissen werden (so die Auskunft der Baurechtsbehörde). Verschiedene Neubauvarianten wurden dem Gemeinderat vorgestellt. Eine der Varianten, die XXL-Variante, wurde im Zuge einer Bauvoranfrage beim Landratsamt eingereicht.
Näheres im nächsten Mitteilungsblatt. Matthias Kramer