Eines der wenigen noch nicht bebauten Grundstücke im Neubaugebiet „Tulpenstraße“ ist die 3.190 m2 große gemeindeeigene Fläche direkt beim Parkplatz hinterm Rossmann. Wir OGLer konnten dem Vorschlag
der Verwaltung zustimmen, dort auf Grundlage eines Investorenauswahlverfahrens ein Wohn- und Geschäftshaus zu realisieren. Es wird also das Grundstück nicht an den meistbietenden Bauträger verkauft, vielmehr bekommt derjenige Investor das Bebauungsrecht, der in den Augen einer Jury das qualitativ hochwertigste architektonische Konzept vorlegt. Dabei müssen sich die Investoren an bestimmte, vom Gemeinderat vorgegebene Rahmenbedingungen (Auslobungstext) halten. Diese sind unter anderem:
– der Bebauungsplan (Baufenster, Dachneigung, Höhe des Gebäudes…)
– mindestens 20 % Sozialer Wohnungsbau
– Raum (400 m2) für Dienstleistungen im EG (z.B. Arztpraxen)
– 885 m2 Wohnraum für Menschen mit Behinderung (Erläuterung siehe unten)
– nachhaltiges Bauen (wie z.B. Holzbau, solare Energienutzung,
Energieeffizienzhaus, Barrierefreiheit…)
Der Kaufpreis für das Grundstück beträgt 875€/qm und wurde von Sachverständigen ermittelt. Insgesamt sollen ca. 2.660 m2 Fläche für Wohnen und Arbeiten verwirklicht werden.
Da die Diakonie Stetten das Wohnheim in der Schafstraße in den nächsten Jahren wegen den Auflagen der Heimbauverordnung und des Inklusionsgedankens aufgeben wird, möchte die Kommune für einen Teil der dort lebenden behinderten Menschen im Neubau in der Tulpenstraße Wohnraum schaffen (weitere behindertengerechte Unterkünfte werden in den Neubauten der Kreisbaugesellschaft in der
Beinsteiner Straße verwirklicht). Das Gelände der Diakonie rund um das sogenannte Schweizerhaus könnte dann in ein paar Jahren von der Gemeinde erworben werden. Dadurch hätte man zum Beispiel die Möglichkeit, dort neuen Wohnraum und einen Vollsortimenter wie REWE oder EDEKA zu realisieren.
In den letzten Gemeinderatssitzungen haben wir klar zum Ausdruck gebracht, was uns beim Neubau in der Tulpenstraße wichtig ist: Bestmögliche Umsetzung von ökologisch-nachhaltigem Bauen (Stichwort CO2-neutral), seniorengerechte Wohnungen (Wunsch des Seniorenrates, optimale Lage des Objekts), Sozialwohnungen im gemeindeeigenen Bestand halten (weitsichtiger als ein geplantes Belegungsrecht über 30 Jahre). Wir hoffen, dass diese Kriterien bei den Entwürfen der Investoren berücksichtigt werden und wollen uns gegebenenfalls für Nachbesserungen einsetzen.
Den alternativen Beschlussvorschlag des PFB, die Gründung einer gemeindeeigenen Wohnungsbaugesellschaft prüfen zu lassen, finden wir gut. Dies sollte weiter verfolgt werden. Durch eine gemeindeeigene Wohnungsbaugesellschaft könnte zukünftig mehr Wohnraum in kommunaler Hand bleiben. Weil das PFB aber gleichzeitig forderte, das Verfahren in der Tulpenstraße vorerst auf Eis zu legen, konnten wir
dem Antrag nicht zustimmen.
Larissa Keller, Charlotte Fock, Jeff Brencher, Matthias Kramer