Zwei Anträge hatten wir zu Streuobstwiesen gestellt. Der erste Antrag lautete: „Die Gemeinde Kernen gewährt Grundstücksbesitzenden einen einmaligen Zuschuss, wenn sie ihre verwilderte Streuobstwiese vom Wildwuchs befreien, sprich diese wieder in einen ordentlichen Zustand versetzen.“ Wir wollten mit diesem Antrag Streuobstwiesenbesitzer*Innen motivieren, ihre Streuobstwiese wieder zu pflegen. Streuobstwiesen prägen das Landschaftsbild von Kernen zu einem großen Teil. Leider werden sie immer seltener ordentlich gepflegt, so dass viele Wiesen von Brombeerranken, Hartriegel und anderen streuobstuntypischen Pflanzen zugewuchert werden. Verwildere Streuobstwiesen sind nicht nur für die BesitzerInnen der angrenzenden Streuobstwiesen eine Zumutung, durch Wildwuchs verliert die Weise auch an ökologischem Wert. Zudem leidet das Landschaftsbild darunter. Schade, dass die Verwaltung und die Mehrheit des Gemeinderates diesen Antrag abgelehnt haben. Man würde Menschen, die ihre „Stückle“ verwildern lassen, mit solch einer Förderung sogar noch belohnen. Eine Denkweise, die wir nicht nachvollziehen können und welche die verschiedensten Gründe, weshalb Wiesen verwildern, außer Acht lassen.
Der zweite Antrag wurde schon im Vorfeld von allen Fraktionen mitunterzeichnet: „Die Verwaltung wird beauftragt, Hochstammobstbäume beim Streuobsttag höher zu bezuschussen, so dass der Preis für die Käuferinnen und Käufer bei Hochstammobstbäumen der gleiche ist, wie bei Halbstammobstbäumen.“ Da es Hochstämme sind, die hauptsächlich und ursprünglich unsere Streuobstwiesen prägen und man unter Hochstämmen besser mähen und beweiden kann, hat dieser Antrag auch die Zustimmung der Verwaltung gefunden. Es bleibt selbstverständlich jedem Käufer selbst überlassen, welche Bäume er zukünftig pflanzt. Weitere Anträge der OGL finden Sie im Mitteilungsblatt weiter hinten und in den folgenden Ausgaben.
Sara Tadix, Moritz Seifert, Matthias Kramer