Dem Vorschlag der Verwaltung nicht gefolgt

Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats gegen Empfehlung der Verwaltung. Um was ging es? Vielleicht erinnern Sie sich noch an die Zeit vor den GRwahlen dieses Jahres. Die Parteien und Wählervereinigungen durften 12 Wochen vor der Wahl keinerlei Artikel mehr im Mitteilungsblatt veröffentlichen. Kein Bericht aus dem GR, keine Statements zu Geschehnissen vor Ort, keine Haushaltsrede, keine Kandidat*innenvorstellung, nichts war mehr möglich, abgesehen von kurzen, neutralen Veranstaltungshinweisen. Der GR hatte dieser Karenzzeit von fast drei Monaten auf dringliches Anraten der Verwaltung zugestimmt. Das Justizministerium BWs hatte diese Empfehlung ausgesprochen, und zwar für alle Wahlen (Bundestags-, Landtags-, Europa- und Gemeinderatswahl). Mit drei Monaten sei eine Kommune im Falle einer Anfechtung von Wahlen juristisch auf der sicheren Seite. Der GR hat nun diese Regelung durch einen Antrag aller Fraktionen wieder gekippt. Vor Parlamentswahlen gilt jetzt wieder die „alte“ Karenzzeit von zwei Wochen und neu: Vor Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen eine Karenzzeit von vier Wochen. Wir halten dies für wichtig, weil wir auch vor Wahlen aus Gemeinderat sowie Aktuellem aus Kernen berichten wollen. Dem Vorschlag der Verwaltung, nicht unter sechs Wochen Karenzzeit zu gehen, konnten wir nicht folgen. Grund: Das Land hat nur eine Empfehlung ausgesprochen und keine Verordnung erlassen, andere Kommunen haben teilweise auch sehr kurze Karenzzeiten, ein Szenario, welches zu einer Wiederholung der Wahl führen könnte, ist für uns kaum vorstellbar, 150-prozentige Sicherheit halten wir für unnötig.

Mit diesem Bericht zum aktuellen Beschluss aus dem GR, der mit einer 12-wöchigen Karenzzeit vor der Bundestagswahl gar nicht mehr möglich gewesen wäre, verabschieden wir uns für dieses Jahr von Ihnen. Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest sowie Zuversicht und Freude im Neuen Jahr.

Sara Tadix, Moritz Seifert, Matthias Kramer