„Werde ich ab 2025 mehr oder weniger Grundsteuer bezahlen müssen?“ Das fragen sich zurzeit viele Menschen in Kernen. Und zwar sowohl Häusles Besitzende als auch Mieterinnen und Mieter, die ja vom Vermietenden über die Nebenkosten an der Grundsteuer beteiligt werden. Noch gibt es für Kernen keine endgültigen Zahlen. Jedoch kann sich jede und jeder über den vom Finanzamt erhaltenen Grundsteuermessbescheid ausrechnen, was sie oder er zukünftig in etwa an Grundsteuer zu entrichten hat. Der Grundsteuermessbescheid wurde vom Finanzamt übrigens so berechnet: Größe des Grundstücks (qm) x Bodenrichtwert (€/qm, von Gutachtern festgelegt) x ermäßigte Steuermesszahl (0,91 v.T.) = Steuermessbetrag. Diesen Steuermessbetrag gilt es mit dem Hebesatz zu multiplizieren, welchen aber der Gemeinderat bisher noch nicht festgelegt hat. Konsens dürfte jedoch bestehen, dass Kernen 2025 in der Summe nicht mehr Grundsteuer einnehmen möchte als bisher. Das Finanzministerium BW hat anhand der eingegangenen Daten ein „Transparenzregister“ erstellt. Dieses zeigt, wie hoch der Hebesatz für eine Kommune sein müsste, um in etwa gleich viel einzunehmen wie bisher. Für Kernen wurde ein Hebesatz zwischen 209 und 231 errechnet. (Hebesatz bisher: 385) Wenn Sie also den Ihnen vorliegenden Steuermessbetrag mit 2,09 bzw. 2,31 multiplizieren, so erhalten Sie in etwa den zukünftig zu entrichtenden Betrag für die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke). Für manche wird der Betrag niedriger werden als bisher, für manche höher. Es wird also wie bei fast jeder Steuerreform „Gewinner und Verlierer“ geben. Prinzipiell werden Menschen, die in Häusern mit geringer Grundstücksgröße leben, weniger zur Kasse gebeten werden. Menschen, die auf sehr großen Grundstücken ihr Haus stehen haben, werden aber einiges mehr bezahlen müssen. Daran kann Kernen aber nichts ändern. Die Entscheidung, die Grundsteuer ab 2025 nur nach der Grundstücksgröße zu berechnen, unabhängig von Hausgröße/Wohnfläche, wurde von der Landesregierung getroffen. Ein Steuerungselement, damit zukünftig mehr in die Höhe als in die Breite gebaut wird und somit weniger Natur zerstört und Flächen versiegelt werden. Für derzeitige Besitzer von kleinen Häusern in großen Gärten/Grundstücken (mit dazu noch kleinen Baufenstern) ist diese Reform jedoch wahrscheinlich nur sehr schwer nachvollziehbar.
Matthias Kramer